Telefon 089 4576918-16 E-Mail: g.buecherl@cbt-training.de
Kostenfreie Informationsabende zu Geförderten Maßnahmen, Kursen und Zertifizierungen in München und Frankfurt.
Angebote der Geförderten Weiterbildung
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| Maßnahmenummer | Bezeichnung der Maßnahme | Dauer in Monaten | Starttermin |
|---|---|---|---|
| 842 1901 2009 | Zertifizierter Systemadministrator/in (Zertifizierung zum MCITP und MCTS) mit Exchange | 7,75 | 05.03.2012 |
| 843 168 2010 | MCITP in Vollzeit - Zertifizierter Systemadministrator | 2,5 | 12.03.2012 |
| MCITP Windows Server 2008 Enterprise Administrator in Vollzeit | 5,8 | 05.03.2012 | |
| MCITP für Exchange in Vollzeit | 2,5 | 26.03.2012 |
WeGebAU richtet sich an Arbeitnehmer, die seit vier Jahren an keiner beruflichen Qualifikation teilgenommen haben.
Dem Arbeitnehmer wird die Möglichkeit gegeben, seine Fachkenntnisse weiter auszubauen oder einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben, ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen und die oft hohen Kosten selbst tragen zu müssen.
Sie sind:
- älter als 45 Jahre und qualifiziert:
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
Nach der Vorschrift des § 235c SGB III können Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ein ungelernter Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt und wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht.
- Öffentlich geförderte Qualifikationen sind z.B. zertifizierte Lehrgänge der CBT/EDC. Die Förderung ist unabhängig vom Grad der Berufsausbildung oder dem Alter.
Berufsbegleitend oder in Vollzeit bilden wir Sie aus.
Das Besondere an unseren Maßnahmen:
Der modulare Aufbau bietet Ihnen folgende Vorteile:
- alle Kosten (Ausbildung und alle Zertifizierungskosten) werden von der BA für Arbeit getragen
- Fahrtkosten und Arbeitsentgeltzuschüsse können ebenfalls beantragt werden
- Sie gestalten Ihren Lern- und Zeitaufwand eigenverantwortlich
- Einstieg jederzeit durch unseren modularen Aufbau möglich
- Zertifizierter Abschluss mit original Herstellerzertifikat
- Alle Zertifizierungsprüfungen können direkt bei EDC in Frankfurt bzw. bei CBT in München abgelegt werden
- Kombination mehrerer Module (und Ausbildungsziele) möglich
- individueller Unterrichtsplan entsprechend Ihren Vorkenntnissen

Der Bildungsgutschein - mehr Verantwortung, mehr Chancen
Seit dem 01.01.2003 erfolgt die Förderung in der Weiterbildung über den Bildungsgutschein: "Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten künftig von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft weiterhin die Bundesagentur für Arbeit."





