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Geförderte Weiterbildung

Ihre Beraterin für Geförderte Maßnahmen: Gabriela Bücherl
Telefon 089 4576918-16 E-Mail: g.buecherl@cbt-training.de

Kostenfreie Informationsabende zu Geförderten Maßnahmen, Kursen und Zertifizierungen in München und Frankfurt.


Angebote der Geförderten Weiterbildung
Für weitere Informationen, bitte auf die jeweilige Zeile der Tabelle klicken
Maßnahmenummer Bezeichnung der Maßnahme Dauer in Monaten Starttermin
842 1901 2009Zertifizierter Systemadministrator/in (Zertifizierung zum MCITP und MCTS) mit Exchange7,7505.03.2012
843 168 2010MCITP in Vollzeit - Zertifizierter Systemadministrator2,513.02.2012
 MCITP Windows Server 2008 Enterprise Administrator in Vollzeit5,805.03.2012
 MCITP für Exchange in Vollzeit2,526.03.2012



WeGebAU richtet sich an Arbeitnehmer, die seit vier Jahren an keiner beruflichen Qualifikation teilgenommen haben.

Dem Arbeitnehmer wird die Möglichkeit gegeben, seine Fachkenntnisse weiter auszubauen oder einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben, ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen und die oft hohen Kosten selbst tragen zu müssen.

Sie sind:

  • älter als 45 Jahre und qualifiziert: 

Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss

Nach der Vorschrift des § 235c SGB III können Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung ihres Arbeitnehmers einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ein ungelernter Arbeitnehmer im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss erwirbt und wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit erbracht.

  • Öffentlich geförderte Qualifikationen sind z.B. zertifizierte Lehrgänge der CBT/EDC. Die Förderung ist unabhängig vom Grad der Berufsausbildung oder dem Alter.
Unsere Schwesterfirma, die EDC ist seit 2008 nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) in Frankfurt und München zertifiziert.

Berufsbegleitend oder in Vollzeit bilden wir Sie aus.
Das Besondere an unseren Maßnahmen:
Der modulare Aufbau bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • alle Kosten (Ausbildung und alle Zertifizierungskosten) werden von der BA für Arbeit getragen
  • Fahrtkosten und Arbeitsentgeltzuschüsse können ebenfalls beantragt werden
  • Sie gestalten Ihren Lern- und Zeitaufwand eigenverantwortlich
  • Einstieg jederzeit durch unseren modularen Aufbau möglich
  • Zertifizierter Abschluss mit original Herstellerzertifikat
  • Alle Zertifizierungsprüfungen können direkt bei EDC in Frankfurt bzw. bei CBT in München abgelegt werden
  • Kombination mehrerer Module (und Ausbildungsziele) möglich
  • individueller Unterrichtsplan entsprechend Ihren Vorkenntnissen
gef-weiterbildung

Der Bildungsgutschein - mehr Verantwortung, mehr Chancen
Seit dem 01.01.2003 erfolgt die Förderung in der Weiterbildung über den Bildungsgutschein: "Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen, erhalten künftig von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Bildungsgutschein auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eigener Wahl eingelöst werden. Die Entscheidung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung trifft weiterhin die Bundesagentur für Arbeit."
 

ITCR_5._14.01_CBT-Mnchen-klein

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dienstleistungspakete

awareness-kampagnen

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